Tipps für die nächste Party - Suchtberatung ags - Kanton Aargau

Computerspielsucht

Unter Computerspielsucht versteht man die Abhängigkeit von Computerspielen oder „Games“. Seit 2022 wird sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als Suchtkrankheit aufgeführt.

Computerspiele oder „Games“ sind Videospiele, welche auf verschiedenen elektronischen Geräten (Computer, Konsole, Tablet, Handy) gespielt werden.

Hohes Suchtpotential

Da man die meisten Games online spielen und Teil einer Gruppe sein kann, in der man verschiedene Aufgaben lösen und aufsteigen kann, ist die Gefahr einer Abhängigkeit sehr gross. Das Game läuft immer und hat kein Ende. Zusätzlich suchtfördernd ist die Möglichkeit, sich durch Zukauf von speziellen „Features“ oder Teilnahme an einer Art Glücksspielen im Spiel zu verbessern.

Selbsttest Computerspielsucht

Online-Sucht ist ein Überbegriff und umfasst nicht nur Gamen, sondern auch weitere Aktivitäten im Internet wie Social Media oder Youtube.

Testen Sie hier Ihr Risiko für eine Online-Sucht:

Computerspielsucht

Der Selbsttest hilft zu einer ersten Einschätzung. Er ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnose und kann eine Abhängigkeit nicht mit Sicherheit feststellen oder ausschliessen.  Bei Unklarheiten empfehlen wir ein Gespräch mit einer Fachperson.

Tipps für Betroffene

  • Notiere, wann und was du spielst.
  • Lege eine Limite fest, wieviel du pro Tag spielen möchtest. Stelle den Wecker. Belohne dich, wenn du dich daran hältst.
  • Lege dein Handy in der gamefreien Zeit weg und lass die elektronischen Geräte ausser Sicht- und Reichweite.
  • Mache einen Wochenplan, wann du gamen und wann du andere Dinge machen willst.
  • Erledige zuerst die täglichen Verpflichtungen (Hausaufgaben, Haushalt).
  • Schaue, dass du genug Zeit zum Schlafen und Essen hast.
  • Plane im Voraus, was du machst, wenn du nicht gamest.
  • Mache das, was dir früher Freude gemacht hat.
  • Überlege dir, was dir im Leben wichtig ist und welche Bedürfnisse zu kurz kommen.
  • Mache Sport, bewege dich in der Natur, triff deine Freunde, rede mit den Menschen vor Ort.
  • Spiele nur dann, wenn du dich gut fühlst.
  • Informiere dein Umfeld, wenn du deinen Game-Konsum einschränken willst.
  • Rede mit dir vertrauten Menschen (Eltern, andere Verwandte, Bekannte, ältere Geschwister, Freunde), wenn du nicht alleine zurechtkommst.
  • Vor allem am Anfang kann es hilfreich sein, den Zugang zum Gamen einzuschränken, indem du eine Sperre einrichtest, das Internet abschaltest oder das Gerät kurzfristig jemandem abgibst.
  • Zögere nicht, Hilfe bei einer Fachperson zu holen.

Tipps für Eltern

  • Ein vollständiges Verbot ist weder realistisch noch sinnvoll. Vielmehr ist es wichtig, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, die nötige Medienkompetenz zu erwerben.
  • Zeigen Sie Interesse am Game des Kindes. Lassen Sie sich das Spiel erklären. Spielen Sie auch mal mit.
  • Erstellen Sie mit Ihrem Kind einen verbindlichen Zeitplan, wann es spielen kann.
  • Fixieren Sie auch die Zeiten für andere Aktivitäten wie schulische oder familiäre Pflichten, Treffen mit Freunden, Sport und Hobbys.
  • Elektronische Geräte gehören nachts nicht ins Schlafzimmer.
  • Seien Sie Vorbild: Ihre Forderung nach Begrenzung des Gameverhaltens wirkt nur glaubwürdig, wenn Sie auch selber nicht dauernd aufs Handy starren. Und warum sollte sich Ihr Kind mit Freunden treffen oder sich an der frischen Luft bewegen, wenn Sie das auch nicht tun?
  • Informieren Sie sich über die Spiele, Ihre Altersbegrenzungen sowie die technischen Möglichkeiten von Kindersicherungen, Sperren oder Begrenzung der Bildschirmzeit.

 

Experten (www.jugendundmedien.ch) empfehlen folgende Richtzeiten pro Tag für die gesamte Mediennutzung (inkl. Fernsehen):

·         3 bis 7 Jahre: 30 Minuten

·         8 bis 9 Jahre: 45 Minuten

·         10 bis 11 Jahre: 60 Minuten

·         12 bis 13 Jahre: 75 Minuten

Die «3–6–9–12 Faustregel» von Prof. Serge Tisseron besagt: kein Fernsehen vor 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6 Jahren, Internet nach 9 Jahren und Soziale Netzwerke nach 12 Jahren.